Gemeinsame Erfahrungen schweißen zusammen: Da die Orte Barmen und Tetz beide stark vom Hochwasser betroffen waren, haben sich Vertreter aus den Vereinen SC 08 Salingia Barmen und der SG Tetz-Broich verständigt, ein Benefizspiel unter 3G-Richtlinien und AHA-Prinzip auszutragen. Anstoß ist am Montag, 30. August, um 18.45 Uhr in Barmen an der Seestraße. Nutznießer werden Hochwassergeschädigte sein.
Schon vor dem „guten Kick“ wird gesammelt: Wer einen Platz auf dem Plakat „ergattern“ wollte, musste eine Mindestspende von 50 Euro einzahlen. Weil einige mehr als den Mindestbetrag gaben, sind bereits 1200 Euro im Topf. Per Paypal kommen – Stand heute – 500 Euro dazu. Hier können weiterhin unabhängig vom Benefizspiel Spenden getätigt werden: https://www.paypal.com/pools/c/8C8cGmC5uj.
Alle Einnahmen werden gezielt für Hochwassergeschädigte gesammelt. Die Spenden setzen sich aus dem Eintritt von 5 Euro je Gast sowie dem Verkauf von Flaschengetränken und Grillspezialitäten zusammen – wobei sich der Erlös durch Wurst-, Fleisch- oder Brötchenspenden noch erhöhen dürfte.
Der gesponserte Spielball, ein originaler Bundesliga Spielball im Wert von 149 Euro, wird am Abend ebenfalls für den guten Zweck verlost. Zusätzlich wird eine Fotobox aufgebaut. Hier können digitale Fotos samt Signatur mit einer Spende erworben werden, die dann ebenfalls den Hochwasseropfern zugute kommen.
Die Gesamtsumme wird an die Aktion „NRW hilft“ überwiesen, das Bündnis aus der NRW Landesregierung und verschiedenen Hilfsorganisationen, die Spenden in und für NRW sammeln.
„Wir hoffen, eine beachtliche Summe zu erzielen, um, so gut es geht, helfen zu können beziehungsweise einen Beitrag aus den Orten Barmen und Tetz ,angestoßen‘ zu haben. Letztlich geht es nur zusammen“, sagt der Tetzer Mitorganisator Leif Hribar. „Es ist toll, dass beide Orte auch hier in der Sache zusammenstehen“, ergänzt sein Barmener Konterpart Andreas Hürtgen.
Gerne unterstützt auch die Herzog-Redaktion dieses Benefizevent.
Wichtiger Hinweis: Beim Benefiz-Turnier gelten die 3-G-Regel der Coronaschutzverordnung sowie die bekannten „AHA“-Regeln. Vor dem Einlass muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.