Start Stadtteile Barmen Ein Baum als Zeichen

Ein Baum als Zeichen

393
0
TEILEN
V. l. n.r.: Liam Franken, David Mertens und Marie Tollhausen von der Schülervertretung gehören zu dem Team, das sich zukünftig um den Baum kümmern wird. Foto: Mira Otto
- Anzeige -

Bereits im Jahr 2019 sammelten 300 Teilnehmer der Jugendkonferenz des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschland (CJD) an einem Aktionstag in der Jülicher Innenstadt sage und schreibe 70 000 Zigaretten ein. Ein „verheerendes Ergebnis“, wie Jörg Tranelis vom Christlichen Jugendwerk Deutschland (CJD) es beschrieb. Denn ein Stummel verseuche 40 Liter Grundwasser und enthält weitere giftige Stoffe, die der Umwelt Schaden zufügen.

Die Stadtwerke Jülich honorierten das Engagement der Jugendlichen und sponserten auf dem Gelände des Gymnasiums Haus Overbach einen Baum, der symbolisch für den Einsatz für die Umwelt stehen soll. Geschäftsführer Ulf Kamburg betonte die Wichtigkeit des sauberen Grundwassers und lobte das Engagement der Teilnehmer der Jugendkonferenz. Auch Bürgermeister Axel Fuchs sprach von einer einzigartigen Baumpflanzaktion.

V.l.n.r.: Ulf Kamburg, Geschäftsführer SWJ, Bürgermeister Axel Fuchs und Schulleiter Thorsten Vogelsang. Foto: Mira Otto
- Anzeige -

Um den Baum werden sich zukünftig die Schüler des Gymnasiums Haus Overbach kümmern. Dazu zählt beispielsweise das Gießen. „Eine tolle Aktion, die Engagement zeigt“, sagte das Mitglied der Schülervertretung (SV), David Mertens zu der Sammelaktion des CJD. Liam Franken, ebenfalls aus der SV, fuhr fort:“[Zigarettenstummel sind] etwas, was nicht in die Natur gehört. Mit der Aktion hat man gezeigt, dass jeder Mensch etwas bewegen kann.“ „Es ist traurig, dass man die Zigaretten überhaupt aufheben muss“, sagte Marie Tollhausen, die die Aktion des CJD auch „ganz toll“ fand.

Eigentlich waren Ginko-Bäume statt der Esskastanie vorgesehen.  Nach Beratungen mit dem städtischen Bauhof wurden anstatt der Ginko-Bäume eine Esskastanie gepflanzt. Diese Sorte sei besser an das Klima angepasst. Außerdem riechen die Früchte weiblicher Ginko-Bäume unangenehm, was auf dem Schulhof früher oder später zu einem Problem hätte werden können.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here