Seit Mitte Mai gilt die Regelung. Anlass für die Einbahnstraßenregelung war das hohe Verkehrsaufkommen in der Wohnstraße „Kirchengracht“, die gerne als „bequeme Abkürzung“ genutzt worden war. In dieselbe Situation sind seit Mai nun die Anwohner der Jägergasse in Barmen gekommen. „Da ist ein Verkehr wie auf der Autobahn“, kommentierte Carla Siegmund als Sprecherin der Kritiker. In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ließ Bürgermeister Axel Fuchs sie als Sitzungsleiter mit Zustimmung der Ausschussmitglieder zu Wort kommen. Neben dem Verkehrsaufkommen geht es den Anwohnern auch um Verkehrssicherheit, denn „historisch bedingt“, so die Einwendung, gäbe es in der Jägergasse keinen Bürgersteig. Darum seien vor allem auch ältere Bürger gefährdet. Dritter Kritikpunkt ist die Lärmbelästigung, die ebenfalls aus dem fehlenden Bürgersteig resultiert. Die Enge der Straße begünstige die Schallwirkung und außerdem hätten die Anwohner den Eindruck, dass die Wagen direkt an ihren Esstischen vorbei führen, so Anwohnerin Siegmund.
Grundsätzlich ist die Jägergasse eine Anliegerstraße. Das bedeutet, dass die meisten Fahrer sich verkehrswidrig verhalten. Harald Garding (SPD) regte entsprechend kurzfristige Kontrollen durch die Polizei an, um diese Rechtsverstöße einzudämmen. Dezernent Richard Schumacher bestätigte, dass es bereits einen ersten Termin gäbe und die Polizei „so differenziert und qualifiziert wie sie es können“ die Kontrollen vornehmen würden.
Letztlich einigten sich die Ausschussmitglieder mit den Beschwerdeführern auf eine Kompromisslösung: Vorgesehen war eine einjährige Probephase für diese Einbahnstraßenregelung und eine Überprüfung durch eine Verkehrszählung. Diese wird nun vorgezogen. Heinz Frey (JÜL) regte an, die Zählung auch auf die Prämienstraße und die L 14 auszuweiten, um einen sachlichen Vergleich herstellen zu können.
Bis zum nächsten Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss im Februar sollen die Daten vorliegen.