Start Nachrichten Sachen auf die Straße geworfen

Sachen auf die Straße geworfen

Die Polizei wurde am Freitagmorgen in die Zülpicher Straße in Düren gerufen. Dort hatten zwei Männer Flaschen und einen Wäscheständer auf die Fahrbahn geworfen.

90
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Am Freitagmorgen bemerkte ein Zeuge, wie zwei Männer aus der ersten Etage eines Wohnhauses einen Wäscheständer auf die Fahrbahn warfen. Als ein Auto darüber fuhr, quittierten sie dies mit lautem Jubel. Eine weitere Zeugin konnte beobachten, dass auch leere Flaschen geworfen wurden. Bei Eintreffen der Beamten erschien einer der Männer an der Haustür. Der Aufforderung, sich auszuweisen, kam er nicht nach.

Stattdessen versuchte er, die Beamten wegzustoßen und nach ihnen zu schlagen. Trotz des Einsatzes von Reizgas setzte der Mann, ein 30-jähriger Dürener, seine Fäuste gegen die Beamten ein. Gleichzeitig mit den Verstärkungskräften erschien auch der zweite im Bunde an der Haustür. Dabei handelte es sich um den 17-jährigen Bruder des Düreners. Unter wüsten Beleidigungen und Beschimpfungen konnten letztlich beide fixiert und zur Polizeiwache gebracht werden. Die bei den Männern durchgeführten Atemalkoholtests wiesen Werte von 1,5 Promille auf.

- Anzeige -

In der Folge wurde beiden jeweils eine Blutprobe entnommen. Zwei Beamte wurden bei dem Einsatz leicht verletzt. Auch der 30-Jährige wies anschließend leichte Verletzungen auf. Das Ermittlungsverfahren erstreckt sich auf die Tatbestände des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und der tätlicher Angriff auf diese sowie Beleidigung von Polizisten.

Der Fahrer oder die Fahrerin des Autos, der über den Wäscheständer gefahren ist, wird gebeten, sich mit der Leitstelle der Polizei unter der Rufnummer 02421 949 6425 in Verbindung zu setzen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here