Was ist eigentlich, wenn ich nicht mehr kann? Wenn ich nicht mehr eigenständig entscheiden kann oder durch Unfall, Krankheit oder Altersgebrechen nicht mehr sagen kann, was ich möchte und was nicht? Man möchte dem Thema gerne ausweichen, die Auseinandersetzung damit ist aber sehr wichtig und kann Familien wirklich Leid ersparen. Bevor es möglicherweise zu einem vom Gericht bestellten Betreuer kommt, ist eine entsprechende Vorsorge sinnvoll, die schriftlich formuliert eine Person des Vertrauens benennt, die sich um die Dinge kümmert, die man selbst nicht mehr erledigen kann. Das ist die sogenannte „Vorsorgevollmacht“.
Vorsorgeregelungen speziell im Bereich der Gesundheit können mit Hilfe der „Patientenverfügung“ getroffen werden. Dieses Thema ist noch heikler, denn es betrifft das eigene Sterben.
Mit beiden Bereichen beschäftigt sich ein Online-Vortrag der VHS Jülicher Land, der am Dienstag, 1. April, von 18 bis 20.30 Uhr stattfindet. Der Referent ist Rechtsanwalt; er erläutert die rechtliche Situation und gibt Tipps und Hinweise.
Der Vortrag mit der Kursnummer R02-101 findet über die Plattform „Zoom“ statt. Die Teilnehmenden erhalten vor der Veranstaltung per Mail den Zugangslink zu ihrer Videokonferenz sowie Seminarunterlagen. Die Anmeldung kann bis 1. April, 12 Uhr online unter www.vhs-juelicher-land.de oder telefonisch unter 02461 / 63201 erfolgen.