Während die hochansteckende Krankheit für Schweine tödlich ist, kann der Erreger Menschen nichts anhaben. Um die Schweine zu schützen, setzen die Behörden alles daran, die Ausbreitung der Wildschweinepest zu verhindern.
In diesem Zusammenhang werden alle Bürger des Kreises Düren darum gebeten, sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz (02421/22-1916) zu informieren, wenn sie beim Spaziergang im Wald oder Feld ein verendetes Wildschwein entdecken. Die Abholung und Beprobung des Kadavers wird dann durch das Amt schnellstmöglich organisiert. Außerhalb der Bürozeiten kann ein Fund auch über die Notrufnummer 112 gemeldet werden.
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