Start Nachrichten Region Strenge Auflagen

Strenge Auflagen

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren weist mit Blick auf das vom 11. bis 13. August anstehende islamische Kurban-Bayram-Fest darauf hin, dass zum Opferfest nur offiziell zugelassene Schlachtstätten für Schafe genutzt werden dürfen.

88
0
TEILEN
Logo Kreis Düren
- Anzeige -

Weiterhin ist zu beachten, dass der Lebendtransport von Schafen – etwa zu einer Schlachtstätte – ebenfalls an sehr hohe Auflagen gebunden und in Privatfahrzeugen nicht gestattet ist. Wer gegen die Transport- oder Schlachtvorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.

Das Fachamt wird in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde verstärkt Fahrzeug- und Betriebskontrollen durchführen.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here