Weiterhin ist zu beachten, dass der Lebendtransport von Schafen – etwa zu einer Schlachtstätte – ebenfalls an sehr hohe Auflagen gebunden und in Privatfahrzeugen nicht gestattet ist. Wer gegen die Transport- oder Schlachtvorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
Das Fachamt wird in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde verstärkt Fahrzeug- und Betriebskontrollen durchführen.
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