Start Nachrichten Region Stadtbrandmeister i.R. mit Verdienstkreuz ausgezeichnet

Stadtbrandmeister i.R. mit Verdienstkreuz ausgezeichnet

In seinem Leben haben zwei große F einen besonderen Stellenwert: F wie Feuerwehr und F wie Fußball. Beides gehört zu den bedeutenden Leidenschaften von Hans-Jürgen Pelzer, der aufgrund seines außergewöhnlichen Engagements von Landrat Wolfgang Spelthahn mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet wurde.

278
0
TEILEN
Landrat Wolfgang Spelthahn (r.) zeichnete Hans-Jügen Pelzer wegen seines großen ehrenamtlichen Engagements im Beisein seiner Ehefrau Elke mit dem Verdienstkreuz am Bande aus. Foto: Kreis Düren
Landrat Wolfgang Spelthahn (r.) zeichnete Hans-Jügen Pelzer wegen seines großen ehrenamtlichen Engagements im Beisein seiner Ehefrau Elke mit dem Verdienstkreuz am Bande aus. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

„Sie haben die Feuerwehr mit viel Kompetenz und Einsatz über 40 Jahre geprägt“, sagte der Landrat, bevor er Hans-Jürgen Pelzer im Dürener Rathaus die Auszeichnung ansteckte. Pelzer, 62, wurde bereits 1976 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Düren. Von 1993 war er bis zu seinem altersbedingten Ausscheiden 2016 als Stadtbrandmeister Leiter der ehrenamtlichen Wehr für die Stadt Düren. Pelzer initiierte 1987 die Jugendfeuerwehr und bekleidete außerdem weitere ehrenamtliche Funktionen im Feuerwehrwesen, auch über den Kreis Düren hinaus. Bis heute ist er Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes.

Auch für das zweite große F in seinem Leben engagiert sich der Dürener seit Jahrzehnten. Pelzer ist bis heute im Kreisverband des Fußballverbandes Mittelrhein tätig. Beim FC Viktoria Arnoldsweiler war er von 1984 bis 2010 als Kassenwart Mitglied des Vorstands.

- Anzeige -

Pelzer ist verheiratet und hat einen Sohn. Bis April 2018 war er bei der Staatsanwaltschaft Köln beschäftigt. Pelzer selbst sagte, er sei stolz auf die Auszeichnung und dankte seiner Frau für die Unterstützung. Dürens Bürgermeister Paul Larue würdigte ebenso Einsatz und Kompetenz von Hans-Jürgen Pelzer. „Das ist heute nicht mehr selbstverständlich“.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here