Start Nachrichten Region Rosenmontagszug für Frieden

Rosenmontagszug für Frieden

Die politischen Jugendorganisationen der Bündnis 90/ Die Grünen, der SPD, CDU und FDP rufen zu einer gemeinsamen Demonstration gegen den Krieg in der Ukraine auf.

164
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Die politischen Jugendorganisationen im Kreis Düren haben für den Rosenmontag, 28. Februar, um 17 Uhr zu einer Demonstration auf dem Dürener Kaiserplatz aufgerufen. Gemeinsam positionieren sich die Grüne Jugend, die Jusos, die Junge Union und die Jungen Liberalen gegen den Krieg und die Aggression der russischen Regierung und drücken ihre Solidarität mit den Menschen in der Ukraine aus.

„Wir verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg des russischen Regimes und solidarisieren uns mit allen Menschen in der Ukraine“, so der Sprecher der Grünen Jugend, Aras Osso (19). „Die vielen Geflüchteten aus der Ukraine müssen wir jetzt schnell und unbürokratisch aufnehmen.“ Angesichts der dramatischen Situation stehe man als junge Demokraten und Demokratinnen überparteilich zusammen. Gemeinsam betonen die Jugendorganisationen die Bedeutung des Konflikts auch für ihre Generation. „Wir sind in Gedanken bei den Menschen in der Ukraine.“ Sie sehen ihre gemeinsame Zukunft in einem geeinten, demokratischen und friedlichen Europa bedroht „und wollen solidarisch ein Zeichen setzen“, so der Vorsitzende der Jusos, Tobias Esser (24).

- Anzeige -

Von der russischen Regierung erwarten JU, GJ, JuLis und Jusos ein Ende des Krieges und eine Rückkehr zum Minsker-Abkommen. Es bedürfe einer klaren, gemeinsame Haltung der Europäischen Staaten und der Bundesregierung mit wirksamen Sanktionen. Gemeinsam rufen die Jugendorganisationen alle Menschen im Kreis Düren auf, sich ihrem Aufruf anzuschließen und mit ihnen am Montag um 17 Uhr auf dem Kaiserplatz zu demonstrieren.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here