Zu den Maßnahmen der Kooperationsgemeinschaft gehört das ausnahmslose und niedrigschwellige Einleiten von Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. So wird deutlich gemacht, dass respektloses Verhalten zu keiner Zeit geduldet wird. Auch im Bereich der Staatsanwaltschaft wurde auf die erkannte Entwicklung reagiert und die Strukturen angepasst. Sobald Ämter um das Verhalten respektlos agierender Personen wissen, können sie präventive Maßnahmen für den dienstlichen Kontakt mit ebendiesen ergreifen.
Während der Ermittlungen zu den angezeigten Sachverhalten werden die Tatverdächtigen ausnahmslos vorgeladen und mit einer
Gefährderansprache belegt. Erscheinen Tatverdächtige nicht zur polizeilichen Vernehmung, so werden diese durch uniformierte Bezirksdienstbeamte an ihrem Wohnort aufgesucht.
Durch die Übermittlung entsprechender Sachverhalte an die Kooperationspartner können zudem weitere Maßnahmen der jeweiligen Ämter getroffen werden.Es wird beispielsweise geprüft, ob eine Person zur Haltung eines Hundes wirklich geeignet ist oder ob sie sich eignet, ein Fahrzeug zuführen. Die Polizei Düren wird den Bereich der Fahrerlaubniseignung verstärkt in den Fokus nehmen und entsprechende Ersuchen an das Straßenverkehrsamt richten. Einstellungsveränderungen sind schwerlich objektiv messbar. Die verhängten Urteile bei Strafverfahren, die mit respektlosem Verhalten einhergehen, sprechen allerdings eine deutliche Sprache und sind auch als Warnung gegen respektsloses und gewalttätiges Verhalten zu verstehen.
Erst kürzlich wurde beispielsweise ein 30-jähriger Dürener wegen Beleidigung zu 40 Tagessätzen à 80 Euro verurteilt. Er hatte
Polizisten während einer Verkehrskontrolle vor die Füße gespuckt und sie laufend beleidigt (Pressemeldung 26.06.2019 „Respektloses Verhalten wird teuer„). 2250 Euro verteilt auf 90 Tagessätze muss ein 28-Jähriger aus Jülich zahlen, der bei der Schlichtung einer Schlägerei einem Platzverweis nicht nachkam und mit geballten Fäusten „Ihr seid jetzt fällig!“ in Richtung der Beamten rief. Bei der Ingewahrsamnahme leistete er Widerstand und versuchte immer wieder die Polizisten zu schlagen.
Ein 41-jähriger Jülicher, der seinem Ärger über eine Entscheidung des Kreises in Sachen Miete in Form einer beleidigten E-Mail Luft machte, wurde wegen Beleidigung zu 50 Tagessätze à 20 Euro verurteilt. Angestellte des Sozialamtes der Gemeinde Hürtgenwald mussten sich bei ihren Besuchen in einer Flüchtlingsunterkunft immer wieder von einer 35-jährigen Frau aus Marokko übel beschimpfen lassen. Auch Beschwichtigungsversuche und die Beteuerung, dass sie doch nur helfen wollten, zeigten keine Wirkung. Wegen Beleidigung wurde hier eine Strafe von 210 Euro erhoben (die Höhe der erhobenen Tagessätze orientiert sich am Nettoeinkommen).
Ein weiterer Aspekt der Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern ist die regelmäßige Kontrolle von Shisha-Bars oder so bezeichneten „Schrottimmobilien“. Behördenübergreifend werden bei diesen Kontrollen Personen angetroffen, kontrolliert und bei
vorliegendem Haftgründen vorläufig festgenommen, Missstände vor Ort festgestellt und Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet. Bislang sind diese gemeinsamen Einsätze ausschließlich im Stadtgebiet Düren erfolgt. Angestrebt wird jedoch, diese Einsatzmaßnahmen zu intensivieren und räumlich auf das gesamte Kreisgebiet auszuweiten.