Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, im Transparenzregister des Bundesanzeiger-Verlags eingetragen zu lassen, der muss mit hohen Bußgeldern bis zu 100.000 Euro, in besonders schweren Fällen sogar in Millionenhöhe rechnen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen ihre Mitgliedsunternehmen hin. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Europäische Genossenschaften und Partnerschaften endet die Frist am 30. Juni 2022, für alle anderen Rechtsformen am 31. Dezember 2022. Mit dem bereits am 1. August 2021 in Kraft getretenen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden.
Alle Gesellschaften sind verpflichtet, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zu machen – auch dann, wenn diese bereits in bestehenden digitalen Registern wie dem Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister vermerkt sind. Deshalb kritisiert die IHK Aachen die zusätzliche und mit jährlichen Kosten verbundene Registrierung im Transparenzregister: „Wir sind klar für Transparenz im Geschäftsalltag. Diese neue Regelung ist jedoch übertrieben bürokratisch und eine unnötige Zusatzbelastung für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer“, sagt Christian Laudenberg, IHK-Geschäftsführer für die Bereiche Recht, Gründung und Unternehmensförderung. „Das für das Transparenzregister zuständige Bundesverwaltungsamt hat bei der bisherigen Durchsetzung der Regeln jeglichen Kooperationswillen und Praxisbezug vollständig vermissen lassen.“
Die IHK Aachen hat auf ihrer Website alle relevanten Informationen zur Registrierungspflicht unter www.aachen.ihk.de/transparenzregister aufbereitet. Bei Rückfragen können Unternehmerinnen und Unternehmer IHK-Rechtsexperte Ulf Schmidt kontaktieren: telefonisch unter 0241 4460-267 oder per E-Mail an [email protected].