Am Donnerstagfrüh kam es auf der Kreuzung L 241/L 258 zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 16 Jahre alte Rollerfahrerin aus Titz verletzt wurde. Sie wurde zwecks Untersuchungen mit einem RTW in ein Krankenhaus gefahren.
Die 16-Jährige befuhr gegen 8 Uhr mit ihrem Kleinkraftrad die L 241 aus Richtung Titz kommend in Fahrtrichtung Mersch. Als sie die Einmündung der L 258 erreichte, bog aus dieser ein bislang nicht bekannter Pkw nach links auf die L 241 ab. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden, bremste die Titzerin ihr Gefährt stark ab. Hierbei verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug, stürzte auf die Fahrbahn und rutschte, ebenso wie ihr Roller, einige Meter, bevor sie liegen blieb. Das Auto entfernte sich in Richtung Mersch. Das Kleinkraftrad war nicht mehr fahrbereit und wurde von der Unfallstelle abtransportiert. Fraglich ist, ob die Fahrerin oder der Fahrer des Autos sich der eigenen Beteiligung am Unfall bewusst war.
Unfallverursacher oder Zeugen werden gebeten, sich beim zuständigen
Sachbearbeiter des Verkehrskommissariats unter der Rufnummer 02421
949-5210 zur Bürodienstzeit, außerhalb dieser bei der Leitstelle der
Polizei unter der Rufnummer 02421 949-6425 zu melden.
Nicht am Telefon, sondern von Angesicht zu Angesicht gaben sich am Donnerstagmittag zwei bislang unbekannte Täter als Polizeibeamte aus und versuchten, in das Haus einer Seniorin zu gelangen.
Kurz nach 14 Uhr klingelte es an der Tür eines Hauses an der Alten Bundesstraße in Aldenhoven. Die Bewohnerin, über 70 Jahre alt, öffnete und stand zwei fremden Männern gegenüber, die sich als Zivilbeamte der Polizei vorstellten. Sie baten um Einlass mit dem Anliegen, die Seniorin über aktuelle Geschehnisse informieren zu wollen. Die Dame verweigerte den Unbekannten jedoch den Zutritt und hörte sich dann an der Haustür stehend die Geschichte von angeblich entflohenen Straftätern an, die in der Gegend ihr Unwesen trieben und auch auf ihrem Grundstück gewesen seien. Die Seniorin wurde aufgefordert, ihre Wertsachen gut zu verstecken oder an die „Beamten“ auszuhändigen. Die Frau ließ sich nicht beirren und erklärte, die Polizei anrufen zu wollen.
Daraufhin entfernten sich die Männer. Einer der beiden ist etwa 30 bis 40 Jahre alt und geschätzte 1,70 bis 1,80 m groß. Er hat schwarzes Haar und wies sich mit einer angeblichen Polizeidienstmarke aus: diese war rund, hatte einen gelben Ring und zeigte einen roten Adler auf weißem Grund. Sein Begleiter ist vermutlich 40 bis 50 Jahre alt bei einer ungefähren Größe von 1,75 m. Er ist von kräftiger Statur und hat eine Glatze. Ob die beiden mit einem Fahrzeug an- und abgereist sind, konnte bislang nicht geklärt werden.
Hinweise auf die beschriebenen Männer oder weitere verdächtige Beobachtungen nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 02421 949-6425 jederzeit entgegen.
Die Polizei rät eindringlich: „Warnen Sie besonders ältere Mitmenschen vor den Maschen der Betrüger, die mit ihren angsteinflößenden Erzählungen lediglich an die Wertsachen ihrer Opfer gelangen wollen. Lassen Sie niemand Unbekanntes in ihr Zuhause und beenden Sie Telefongespräche, wenn Ihnen bei einem Anruf eine derartige Geschichte erzählt wird!“
Gestellt wurde ein Randalierer, der am späten Donnerstagabend
in einer Gaststätte in der Turmstraße in Titz Gäste bedroht hatte.
Als die Polizeibeamten gegen 23.40 Uhr vor dem Lokal eintrafen, fanden sie einen sehr aufgebrachten Mann vor. Es handelte sich um einen 45-Jährigen, der sich derzeit ohne bekannte Adresse in Jülich aufhält und gegen den ein Haftbefehl vorlag. Der Gesuchte wurde festgenommen und zur Polizeiwache nach Jülich gebracht. Vor und während der Fahrt im Streifenwagen hustete und spuckte der Festgenommene die Polizisten an und trat sie. Ihm wurde während des Transports eine Spuckhaube aufgesetzt, um weitere gezielte Angriffe zu verhindern.
Die Ermittlungen in der Gaststätte ergaben, dass sich der 45-Jährige trotz bestehenden Hausverbots in das Gebäude begeben und einen Gast beschimpft und beleidigt hatte. Während der Tat führte der Beschuldigte ein Messer mit sich, welches die Polizeibeamten später in einem Blumenkübel in unmittelbarer Nähe zum Lokal fanden und sicherstellten.
Die gefertigte Strafanzeige beinhaltet die Tatvorwürfe der Bedrohung, Beleidigung, des Hausfriedensbruchs und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.