Im Jahr 2020 wurden insgesamt achtundzwanzig Anträge auf Unterstützung aus dem Nothilfefond gestellt, der zunächst mit einem Betrag in Höhe von 50.000 Euro eingerichtet wurde. Im jüngsten Kreisausschuss wurde mitgeteilt, dass hiervon zwanzig Anträge abgelehnt worden sind, weil die Antragsstellenden Ansprüche auf vorrangige Leistungen wie Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Wohngeld hatten oder eine pandemiebedingte Notlage gar nicht vorlag. Zwei Antragsstellende wohnten nicht im Kreisgebiet und ein Antrag wurde zurückgenommen.
Über fünf Anträge konnte positiv entschieden werden. In vier Fällen wurde ein Betrag in Höhe von 1000 Euro und in einem Fall ein Betrag in Höhe von 700 Euro aus dem Nothilfefond gewährt. Über die Anträge wurde in einem dafür eingerichteten Arbeitskreis parteiübergreifend beraten und einstimmig entschieden.