Mit Halter ist dabei nicht der rechtliche Eigentümer gemeint, sondern derjenige, der das Tier tatsächlich beaufsichtigt und pflegt.
Das Merkblatt gibt unter anderem Auskunft über Meldepflichten, den obligatorischen Pass sowie den elektronisch auslesbaren Transponder für Tiere, die nach dem 1. Juli 2009 geboren wurden. Weitere Themen sind der Transport von Pferden, die Einzäunung und die Pflichten, die mit dem Tod oder Verlust eines Tieres verbunden sind.
Das Merkblatt und weitere Informationen sind auf der Homepage des Kreises Düren unter www.kreis-dueren.de/pferdehaltung zu finden.