Mit dem neuen Jahr gelten auch neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und Sozialhilfe. Der Regelbedarf für alleinstehende Personen erhöht sich ab Jahresbeginn um sieben Euro von 409 Euro auf 416 Euro monatlich. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie künftig jeweils 374 Euro und damit sechs Euro mehr als bisher. Für Kinder und Jugendliche gibt es je nach Alter drei oder fünf Euro mehr.
Die erhöhten Zahlungen werden mit der zum Silvester 2017 fälligen Leistung für Januar 2018 automatisch von der job-com und vom Sozialamt an die Leistungsberechtigen überwiesen. Änderungsbescheide werden von der job-com nicht erlassen. Eine gesonderte Vorsprache bei der Behörde ist nicht erforderlich.
Der Kreis Düren weist darauf hin, dass ebenfalls vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe höher ausfallen werden.