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Kreis Düren Sperrzone

Die sogenannte Blauzungenkrankheit, die unter anderem bei Rindern, Schafen und Ziegen auftreten kann, ist erstmals seit Jahren wieder im Kreis Düren ein Thema. Nachdem im Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz der Ausbruch der Krankheit vor wenigen Tagen amtlich festgestellt wurde, ist um den betroffenen Hof eine 150 Kilometer große Zone festgelegt worden, die sich auch auf den Kreis Düren erstreckt.

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Foto: Alexas_Fotos 7 pixabay
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Diese Zone soll verhindern, dass sich die Krankheit bei Wiederkäuern weiter ausbreitet.
Sie ist für Menschen ungefährlich, betont das Veterinäramt des Kreises Düren. Fleisch- und Milchprodukte könnten unbedenklich verzehrt werden. Übertragen wird die Blauzungenkrankheit über eine blutsaugende Mückenart (Familie der Gnitzen).

Innerhalb der Sperrzone gelten nach EU-Bestimmungen Einschränkungen für den Handel mit diesen Tieren. Alle Wiederkäuer sowie Samen, Eizellen und Embryonen dürfen nicht oder nur unter Auflagen transportiert (verbracht) werden.

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Die Blauzungenkrankheit, die an einer bläulichen Färbung des Mauls zu erkennen ist, muss angezeigt werden. Das Kreis-Veterinäramt rät Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen dringend zur Impfung und mit Blick auf verfügbare Impfstoffe, ihre Hoftierärzte zu kontaktieren.

Der Kreis Düren wird zu den besonderen Regelungen für die Halter von Wiederkäuern eine Allgemeinverfügung herausgeben.


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