Diese Zone soll verhindern, dass sich die Krankheit bei Wiederkäuern weiter ausbreitet.
Sie ist für Menschen ungefährlich, betont das Veterinäramt des Kreises Düren. Fleisch- und Milchprodukte könnten unbedenklich verzehrt werden. Übertragen wird die Blauzungenkrankheit über eine blutsaugende Mückenart (Familie der Gnitzen).
Innerhalb der Sperrzone gelten nach EU-Bestimmungen Einschränkungen für den Handel mit diesen Tieren. Alle Wiederkäuer sowie Samen, Eizellen und Embryonen dürfen nicht oder nur unter Auflagen transportiert (verbracht) werden.
Die Blauzungenkrankheit, die an einer bläulichen Färbung des Mauls zu erkennen ist, muss angezeigt werden. Das Kreis-Veterinäramt rät Haltern von Rindern, Schafen und Ziegen dringend zur Impfung und mit Blick auf verfügbare Impfstoffe, ihre Hoftierärzte zu kontaktieren.
Der Kreis Düren wird zu den besonderen Regelungen für die Halter von Wiederkäuern eine Allgemeinverfügung herausgeben.