Start Nachrichten Region Kostenlose Familienplaner 2021

Kostenlose Familienplaner 2021

Neues Jahr, neuer Familienplaner: Auch für das Jahr 2021 hat die Initiative "Familie im Kreis Düren – Eine runde Sache!" wieder einen nützlichen Wandkalender im A3-Format gestaltet.

689
0
TEILEN
Uwe Willner, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Düren (v.l.), Angelika Schmitz und Elke Ricken-Melchert (beide Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren des Kreises Düren) sowie Landrat Wolfgang Spelthahn hoffen, dass auch der Familienplaner 2021 wieder in vielen Haushalten als nützlicher Alltagshelfer geschätzt wird. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Auf allen zwölf Monatsblättern sind jeweils fünf freie Spalten. Da ist Platz genug für die Termineinträge der ganzen Familienmitglieder. 2021 wartet der Planer überdies mit Ausflugstipps innerhalb des Kreises Düren auf. Das Besondere: Alle Touren können kostenlos absolviert werden.

Der Kalender wird dank Unterstützung der Sparkasse Düren als Hauptsponsor der Familieninitiative gratis ausgegeben. Er ist ab sofort und so lange der Vorrat reicht während der Öffnungszeiten im Infocenter des Kreishauses an der Bismarckstraße 16 in Düren sowie in der Geschäftsstelle an der Düsseldorfer Straße 6 in Jülich erhältlich.

- Anzeige -

„Mit dem Kalender wollen wir den Familien im Kreis Düren Wertschätzung erweisen. Der Familienplaner hat sich seit vielen Jahren bewährt, da er das Zusammenleben erleichtert“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn.

Weitere Informationen zur Initiative „Familie im Kreis Düren – Eine runde Sache!“ gibt es bei Angelika Schmitz unter der Rufnummer 02421/22-10 51 400 02421/22-10 51 400 oder per E-Mail an [email protected].


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here