Start Nachrichten Region Klimaschutz-Förderung

Klimaschutz-Förderung

Dürener Bauherr erhält im Rahmen des „1000x1000: Alles für das Klima“-Klimaschutzprogramms den 500. Förderbescheid.

166
0
TEILEN
Landrat Wolfgang Spelthahn (2.v.l.) übergab Antragsteller Achim Cremer (2.v.r.) gemeinsam mit Anne Schüssler (l.) und Eric Floren (r.) vom Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung den 500. Förderantrag im Rahmen des Klimaschutzprogramms. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

„Das wird mein Monat“, sagte der Dürener Bauherr Achim Cremer bei der offiziellen Übergabe seines Förderbescheids im Kreishaus in Düren. Er ist der 500. Antragsteller, der im Rahmen des Klimaschutzprogramms des Kreises Düren „1000×1000: Alles für das Klima“ eine Förderung für eine Photovoltaikanlage sowie einen Batteriespeicher erhält.

„Mit Ihrer Investition setzen Sie ein Zeichen für den Klimaschutz und dieser 500. Förderantrag ist zugleich ein Signal dafür, dass immer mehr Menschen in die Nachhaltigkeit investieren“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Bereits beim Neubau seines Mehrfamilienhauses in Düren hat der Bauherr den Klimaschutz im Blick. Denn er investiert eine größere Summe in eine PV-Anlage sowie einen Batteriespeicher. Zudem wird es einen Carport mit begrüntem Dach und Steckdosen für E-Autos geben – ganz unabhängig vom Förderprogramm. Neben dem wirtschaftlichen Vorteil durch die Förderung geht es ihm dabei vor allem um die klimaschonende Versorgung der Wohneinheiten.

- Anzeige -

Um das Klimaschutzpaket abzurunden, überreichte Landrat Wolfgang Spelthahn ihm dann noch ein Insektenhotel aus dem Klimaschutzprogramm 2020 und einige Saatgut-Tütchen aus dem diesjährigen Programm, um die Insekten auch bestens zu versorgen.

Interessenten für die einzelnen Programme und Projekte des Klimaschutzprogramms“1000×1000: Alles für das Klima“ finden alle Informationen rund um die Förderung und Antragstellung unter www.kreis-dueren.de/klimaschutz2021. Wer vor einer Antragstellung – oder sonst – Fragen hat, kann unter der E-Mail-Adresse [email protected] Kontakt mit dem Kreis Düren aufnehmen.

 


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here