Kreisweit gibt es immer wieder Fälle von Betrug über Soziale Medien oder Kleinanzeigen-Portale. Die Masche lässt sich am Beispiel illustrieren: Am Montag meldete sich ein 47-Jähriger Dürener bei der Polizei. Er hatte über ein Kleinanzeigenportal Kinderspielzeug erstanden. Über die Paypal-Funktion „für Familie und Freunde“ überwies er an die vermeintliche Verkäuferin daraufhin einen dreistelligen Eurobetrag. Diese Zahlungsmethode dient eigentlich dazu, bekannten und vertrauenswürdigen Personen gebührenfrei Geld zukommen zu lassen. Bei einem Kauf entfallen bei der Zahlmethode „an Freunde senden“ für den Verkäufer die Verkaufsgebühren, aber auch gleichzeitig für den Käufer der Käuferschutz. Die Ware selbst erhielt der 47-Jährige bis dato nicht – allerdings einen Hinweis des Portalbetreibers, dass bei dem Verkaufskonto der Verdacht eines illegalen Profils bestehe.
Dieses Vorgehen ist keine Seltenheit. Die Polizei warnt daher vor zu leichtsinnigem Umgang bei Online-Kleinanzeigen-Käufen. Oft locken Betrüger mit attraktiven Angeboten – kommt es zum Kauf, räumen sie nicht selten den Opfern bei Bezahlung über die Funktion „PayPal – für Familie und Freunde“ einen Rabatt ein, um die PayPal-Gebühren als Verkäufer zu umgehen. Was wie ein freundliches Entgegenkommen wirkt, ist allerdings eine bekannte Betrugsmasche: Wird das Geld überwiesen, bleibt die Lieferung aus und der Verkäufer ist nicht mehr erreichbar.
Die Polizei warnt daher vor Überweisungen mit „PayPal – für Familie und Freunde“ an unbekannte Personen und rät, den Begriff „Familie und Freunde“ wörtlich zu übernehmen: Nutzen Sie diese Bezahlfunktion ausschließlich für Transaktionen mit Personen, die Ihnen persönlich bekannt sind. Deutlich sicherer ist die Bezahlung mit der Funktion „PayPal – für Waren und Dienstleistungen“. Sie gewährleistet durch Käuferschutz sichere Online-Einkäufe. Die Funktion ermöglicht bei Reklamationen oder beim Ausbleiben der Ware eine Rückerstattung des überwiesenen Betrages.