An den Karnevalstagen gilt folgende Arbeitszeitregelung:
Weiberfastnacht, 20. Februar, werden die Dienstgebäude der Kreisverwaltung um 11 Uhr für den Publikumsverkehr geschlossen. Beim Straßenverkehrsamt ist in Düren und Jülich um 10 Uhr Annahmeschluss.
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Am Karnevalssamstag hat das Straßenverkehrsamt in Düren für Privatkunden und für Standardleistungen der Zulassungs- und Führerscheinstelle wie gewohnt geöffnet.
Rosenmontag, 24. Februar, bleiben alle Dienststellen der Kreisverwaltung geschlossen. Ab Fastnachtsdienstag gelten wieder die normalen Besuchs- und Dienstzeiten.