Nur mit einer rechtzeitig erteilten Vollmacht kann man eine gesetzliche Betreuung für sich selbst vermeiden. In einer Betreuungsverfügung können sowohl Wünsche hinsichtlich der Person des gesetzlichen Betreuers bzw. der gesetzlichen Betreuerin oder inhaltliche Wünsche zur Betreuung festgelegt werden. Durch die Patientenverfügung wird vorab bestimmt, was bei eigener Entscheidungsunfähigkeit medizinisch unternommen werden soll. Allerdings gilt es, bei der Vorsorge einige formale Besonderheiten zu beachten.
Über die genannten Vorsorgemöglichkeiten informiert die Betreuungsstelle des Kreises Düren am 19. April von 18 bis 19.30 Uhr im Kreishaus, Bismarckstr. 16. Als fachkundiger Referent steht Dr. Michael Jüttner zur Verfügung, Betreuungsrichter am Amtsgericht Düren.
Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierten, die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldung und weitere Informationen bei der Betreuungsstelle im Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren unter Tel. 02421/22-16425 sowie per E-Mail unter [email protected]