Die Tiere kamen aus dem europäischen Ausland nach Deutschland, sind jünger als 15 Wochen. Und genau das ist das Problem. Da die Tollwutimpfung in der Regel erst im Alter von 12 Wochen durchgeführt wird und es danach 21 Tage dauert bis ein gültiger Impfschutz erreicht wird, können Hundewelpen aus tierseuchenrechtlichen Gründen erst ab einem Alter von 15 Wochen nach Deutschland gebracht werden. Sie müssten dann über einen EU-Heimtierausweis, in dem die Tollwutimpfung eingetragen ist, sowie einen Mikrochip verfügen. Dies war bei den entdeckten vier Welpen nicht der Fall.
Werden solche Fälle aufgedeckt, „werden die Tiere auf Kosten des Halters in eine Quarantäne-Station gebracht, bis sie alt genug für die Tollwutimpfung sind“, sagt Dr. Elke Schelthoff, Tierschutzbeauftragte des Kreises Düren. Zudem müssen die ertappten Händler ein Bußgeld zahlen, das bis zu 30.000 Euro betragen kann. „Illegaler Welpenhandel ist nicht nur aus tierschutzrechtlichen Gründen ein großes Problem, sondern auch ein tierseuchenrechtlicher Verstoß“, so Schelthoff weiter. Denn die Tollwut ist auch auf den Menschen übertragbar und kann tödlich enden. Das Veterinäramt warnt daher ausdrücklich davor, Welpen zu kaufen, deren Herkunft nicht klar ist. Wer sich weiterhin informieren möchte, kann sich per E-Mail an [email protected] wenden.