„Dieser Entwurf ist eine sehr gute Nachricht für die betriebliche Mobilität – Wirtschafts- wie Pendelverkehre – in unserer Region“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer: „Die Bezirksregierung Köln hat die verschiedenen Stellungnahmen der IHK Aachen sachkundig und ausgewogen berücksichtigt.“ Die Kammer hatte zuletzt sowohl eine branchenspezifische als auch eine räumliche Betroffenheitsanalyse für den Fall eines Dieselfahrverbots erarbeitet und in einer weiteren Untersuchung die positiven Effekte einer Modernisierung des Fahrzeugbestands auf die Luftqualität herausgestellt.
„Wir begrüßen es sehr, dass auch die Bezirksregierung ein Dieselfahrverbot als unverhältnismäßig erachtet und gleichzeitig erkennt, dass die in den neuen Entwurf des Luftreinhalteplans eingebrachten Maßnahmen nachhaltig und zielführend sind.“ Die IHK Aachen werde sich an der Umsetzung verschiedener Projekte beteiligen. Dazu zählten etwa betriebliches Mobilitätsmanagement, emissionsfreie Logistik, die Förderung der E-Mobilität und des Umstiegs vom Pkw auf andere Verkehrsträger wie Bus, Bahn und Fahrrad.
Die Kammer hatte in der Vergangenheit immer wieder betont, dass Umweltzonen und Fahrverbote nicht zur Nachhaltigkeit beitragen: „Fahrverbote führen nur zu einer Verlagerung der Verkehrsströme und zu zusätzlichen Emissionen und Belastungen im Straßennetz.“