Start Nachrichten Guter „Rad“ – Abstand halten

Guter „Rad“ – Abstand halten

Zu einem Termin trafen sich Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Pro Rad und der Dürener Polizei. Rob Maris und Jens Veith von der Arbeitsgemeinschaft kamen nicht mit leeren Händen. Sie brachten Aufkleber mit, die deutlich machen, dass beim Vorbeifahren an Fahrradfahrern ein Seitenabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist.

376
0
TEILEN
Der erste Aufkleber ist befestigt: Rob Maris und Jens Veith starteten mit Polizeihauptkommissar Guido Machunske die Aktion
Der erste Aufkleber ist befestigt: Rob Maris und Jens Veith starteten mit Polizeihauptkommissar Guido Machunske die Aktion "Abstand halten". Foto: Polizei
- Anzeige -

Ein erster Streifenwagen wurde gemeinsam mit dem Verkehrssicherheitsberater, Polizeihauptkommissar Guido Machunske, mit einem Aufkleber auf der Heckklappe versehen. Weitere Streifenwagen werden demnächst ebenfalls mit Aufklebern ausgestattet.

Hintergrund der Aktion ist, dass auch in Düren der Radverkehr zunehmend mit Radschutzstreifen auf der Fahrbahn geführt wird. Zudem wird die Benutzungspflicht von baulich getrennten Radwegen immer häufiger aufgehoben. Die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums erfordert jedoch eine erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz im Straßenverkehr. Dazu gehört auch, dass Auto- und Lkw-Fahrer beim Überholen von Fahrradfahrern einen ausreichenden Seitenabstand einhalten, da ein zu enges Überholen die Sicherheit der Zweiradfahrer gefährdet.

- Anzeige -

Die gängige Rechtsprechung hat mittlerweile einen Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern festgelegt. Mit den von der Arbeitsgemeinschaft Pro Rad zur Verfügung gestellten Aufklebern soll nun für alle sichtbar darauf aufmerksam gemacht werden.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here