Start Nachrichten Region Gesicht zeigen für wichtige Themen

Gesicht zeigen für wichtige Themen

In Münster beginnt am heutigen Donnerstag die Agrarministerkonferenz. Landwirte aus dem Rheinland kommen dort mit Berufskollegen aus Westfalen zu einer Kundgebung zusammen, um gemeinsam auf ihre Sorgen aufmerksam zu machen.  Mit dabei ist auch Erich Gussen, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Düren.

212
0
TEILEN
Der Vorsitzender der Kreisbauernschaft Erich Gussen. Foto: rlv
Der Vorsitzender der Kreisbauernschaft Erich Gussen. Foto: rlv
- Anzeige -

„Uns brennen so einige Themen unter den Nägeln“, erklärt Erich Gussen. Das zeige auch die lange Tagesordnung der Konferenz. Die Zukunft der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik, die Afrikanische Schweinepest, eine gemeinsame Ackerbaustrategie, Biodiversitätsschutz, Digitalisierung, Pflanzenschutz und Nutztierhaltung sind hier nur einige Beispiele.

„Praxis statt Ideologie“ und „Fakten statt  Vorurteile“ wünschen sich dabei die rheinischen Landwirte. „Wir brauchen endlich Lösungen, die uns echte Perspektiven aufzeigen“, erklärt Erich Gussen, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Düren. „Und zwar praxistaugliche Maßnahmen, die wir auch in realistischen Zeiträumen umsetzen können.“ Das gelte sowohl für Ackerbau, als auch für Tierhaltung. „Die rheinischen Landwirte sind offen für lösungsorientierte Ideen. So sprechen wir uns für eine Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für Schweinefleisch aus, die Transparenz schafft. Doch all das ist nun mal auch mit Kosten verbunden, und wer trägt die am Ende? Es wird Zeit, dass hier Lösungen geschaffen werden, bei denen nicht alleine die Bauern die finanziellen Lasten aufgebürdet bekommen. Wir müssen den Strukturwandel aufhalten und das geht nur gemeinsam.“ Ihren Forderungen Nachdruck verleihen und der Landwirtschaft ein Gesicht geben – das ist das Ziel von Gussen und seinen Berufskollegen, wenn Sie zur Kundgebung nach Münster ziehen.  „Am Donnerstag treffen sich in Münster diejenigen, die über unsere Zukunft entscheiden. Da möchten wir dabei sein“, so der Vorsitzende abschließend.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here