Der Hochschulrat übt eine Funktion aus, die mit der eines Aufsichtsrats in einem Unternehmen vergleichbar ist: Er berät das Rektorat und überwacht zugleich dessen Arbeit. Das Gremium besteht aus acht Mitgliedern. Zu den acht Mitglieder gehört Prof. Harald Bolt, Mitglied des Vorstands des Forschungszentrums Jülich, der darüberhinaus eine Professor an der TU München, der Universität Wuppertal und Associate Professor an der University of Tokyo hat.
Weitere Mitglieder des Rates sind Prof. Doris Casse-Schlüter, ehemalige Dekanin des Fachbereichs Gestaltung (damals Fachbereich Design) der FH Aachen, Prof. Gisela Engeln-Müllges, ehemalige Prorektorin für Forschung, Entwicklung und Wissenschaftstransfer der FH Aachen und ehemaliges Mitglied des Wissenschaftsrates, Annabelle Mockel, Geschäftsführerin der Mockel S.A./A.G. in Eupen, Dr. Christian Burmester, Mitglied des Vorstands der Sparkasse Aachen, Prof. Dr. Wolfgang Firk, Vorstand des Wasserverbands Eifel-Rur, Klaus Hamacher, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. und Prof. Franz C. Palm, Professor für Ökonometrie und ehemaliger Dekan des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Maastricht University sowie Mitglied der Koninklijke Nederlandse Akademie van Wetenschappen.
In der konstituierenden Sitzung wählten die Mitglieder des Hochschulrats Klaus Hamacher zum Vorsitzenden des Gremiums, seine Stellvertreterin ist Prof. Gisela Engeln-Müllges. Annabelle Mockel und Dr. Christian Burmester sind erstmals Mitglied im Hochschulrat, ausgeschieden sind Stefanie Peters und Hubert Herpers.
Laut § 21 des Hochschulgesetzes des Landes NRW berät der Hochschulrat das Führungsgremium der Hochschule und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Die Mitglieder des Rates sollen in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig sein und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können. Die Mitglieder des Hochschulrates werden für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt.