Durch Unfall, Krankheit oder aus Altersgründen kann jeder Mensch in die Lage kommen, selbst keine oder nur noch teilweise Entscheidungen treffen zu können. Schnell kommt dann die Frage auf, wer sich in einem solchen Fall um die Interessen des Betroffenen kümmert. Deshalb sollte man sich frühzeitig um die wichtigen Dokumente kümmern.
Bei Volljährigen sieht das Rechtssystem keine automatische gesetzliche Vertretungsvollmacht durch Angehörige vor. Nur mit einer rechtzeitig erteilten Vollmacht kann eine gesetzliche Betreuung für sich selbst vermieden werden. In einer Betreuungsverfügung kann nicht nur der Betreuer festgelegt werden, sondern auch individuelle Wünsche zur Betreuung. Was bei eigener Entscheidungsunfähigkeit medizinisch unternommen werden soll, kann vorab in einer Patientenverfügung bestimmt werden.
Bei Vollmachten gibt es allerdings auch einige Aspekte, die beachtet werden müssen. Diese und weiterführende Fragen werden in den einzelnen Beratungsterminen geklärt, die in Jülich am 10. März, 12. Mai, 18. August, 6. Oktober und 1. Dezember jeweils um 14 Uhr stattfinden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter der Nummer 02421 221051416.