Start Nachrichten Region Freien Eintritt zur Kunstsammlung NRW

Freien Eintritt zur Kunstsammlung NRW

Die Stiftung Kunst, Kultur und Soziales der Sparda-Bank West unterstützt das Projekt Ehrenamtskarte NRW und stellt den Inhaberinnen und Inhabern der Ehrenamtskarte NRW insgesamt 10 Freikarten für die Kunstsammlung NRW zur Verfügung. Die Freikarten sollen im Rahmen einer Verlosungsaktion vergeben werden.

91
0
TEILEN
Die Ehrenamtskarte für Menschen, die sich mehr als 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich für die Gesellschaft einsetzen. Foto: ehrensache.nrw
Die Ehrenamtskarte für Menschen, die sich mehr als 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich für die Gesellschaft einsetzen. Foto: ehrensache.nrw
- Anzeige -

Ein Besuch in der Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen ist eine unvergessliche Begegnung mit herausragenden Kunstwerken des 20. und 21. Jahrhunderts. Die Freikarten sind einsetzbar im K20 (Grabbeplatz), K21 (Ständehaus) und F3 (Schmela-Haus) in Düsseldorf.

Interessierte können ab sofort per Email oder telefonisch ([email protected], Tel.: 0211 / 837 1251) an der Verlosung (unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der gültigen Ehrenamtskartennummer, der Nennung der Kommune, die die Karte ausgestellt hat sowie Telefon und/oder E-Mail) teilnehmen. Allgemeine Datenschutz-Hinweise des Landes Nordrhein-Westfalen.

- Anzeige -

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni 2018.
Die Gewinner/innen werden rechtzeitig benachrichtigt (Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aus dem Gewinnspiel).
Ausgestellte Freikarten sind bis zum 9. Januar 2020 gültig.

Weitere Informationen zur Kunstsammlung NRW: www.kunstsammlung.de
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Portal unter http://www.ehrensache.nrw.de/aktuelles/180531_kunstsammlung_nrw/index.php


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here