„Mit dem Fonds will der Kreis Düren insbesondere Menschen mit geringen Einkünften unterstützen, die ihren Lebensunterhalt vorübergehend nicht selbst bestreiten können, oder die sich in einer akuten Notlage befinden, aus der sie aus eigener Kraft nicht hinauskommen“, erläutert Landrat Wolfgang Spelthahn. Der Kreistag hatte die Auflegung des Fonds in seiner Sitzung im Juni einstimmig beschlossen. Die Höhe des Unterstützungsbetrages ist von der individuellen Notlage abhängig und soll in der Regel nicht über 1000 Euro liegen.
Antragsformulare stellt der Kreis Düren auf der “ rel=“noopener“ target=“_blank“>Homepage bereit. Die Anträge können ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt oder als PDF-Datei heruntergeladen und am Computer ausgefüllt werden. Anträge können auch mit Unterstützung von sozialen Hilfsorganisationen gestellt werden.
Die ausgefüllten Formulare können per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Per Post sind sie an: Kreis Düren, Dezernat III, zu Händen Frau Talheimer, 52351 Düren zu adressieren. Rückfragen werden unter der Rufnummer 02421 / 22-1560006 oder nach einer E-Mail an die genannte Adresse beantwortet.