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Erhöhung ab Januar 2020

Ab Neujahr 2020 gelten neue Regelbedarfe für Bezieher von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") und Sozialhilfe, das teilt der Kreis Düren mit.

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Foto: tee
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Der Regelbedarf für alleinstehende Personen erhöht sich ab Jahresbeginn von 424 auf 432 Euro monatlich. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie künftig jeweils 389 Euro und damit sieben Euro mehr als bisher. Für Kinder und Jugendliche gibt es je nach Alter fünf bis sechs Euro mehr.

Die erhöhten Zahlungen werden mit der zum 31. Dezember 2019 fälligen Leistung für Januar 2020 automatisch von der job-com und den kreisangehörigen Sozialämtern an die Leistungsberechtigen überwiesen. Änderungsbescheide werden von der job-com nicht erlassen. Der Kreis Düren weist darauf hin, dass ebenfalls vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe höher ausfallen werden.

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