Das Bündnis für gutes Wohnen im Kreis Düren begrüßt, dass sich der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Düren dazu entschlossen hat, ein immer drängenderes Problem – den fehlenden bezahlbaren Wohnraum – nun auch in der Stadt Düren anzugehen, heißt es vom Deutschen Gewerkschaftsbund NRW Region NRW Süd-West. Nach Einschätzung von Dagmar Becker, Geschäftsführerin der Regionalen Armutskonferenz in Düren, hat die Stadt Düren durch die Baulandstrategie ihre kommunale Handlungsfähigkeit erweitert und kann somit eine aktive Boden- und Wohnungsbaupolitik transparent und zielgerichtet gestalten.
Das Bündnis setzt sich seit 2016 für bezahlbaren Wohnraum in Stadt und Kreis Düren ein und benötigte einen langen Atem, um in vielen Gesprächen mit Politik und Verwaltung die Forderung einer festen Sozialbauquote durchzusetzen. „Das Problem des fehlenden bezahlbaren Wohnraums ist bei der Stadt Düren seit langem bekannt und auch, dass sich dieser in den kommenden Jahren drastisch verschärfen wird. Wir hätten uns hier ein schnelleres Handeln gewünscht und hoffen jetzt auf eine schnellere Umsetzung für die vielen Menschen, die auf Wohnungssuche sind“, erläutert Ann-Katrin Steibert, Gewerkschaftssekretärin beim Deutschen Gewerkschafsbund. Bis 2030 gehe die NRW-Bank mit einem Rückgang von mehr als 40 Prozent des derzeitigen Bestands an gefördertem Wohnraum in der Stadt Düren aus.
„Wir freuen uns, dass sich der Stadtentwicklungsausschuss durchringen konnte, statt einer flexiblen Quote von 20 Prozent eine feste Quote von 30 Prozent an gefördertem Wohnungsbau bei Neubauprojekten zu etablieren. Das ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes,“ so Vera Schellberg, Pfarrerin der evangelischen Gemeinde zu Düren. „Der Baulandbeschluss enthält dennoch eine gewisse Flexibilität“, entgegnet ihre Kollegin der Armutskonferenz. Gemeint ist, dass Investoren nun die Wahl haben, 30 Prozent der Bruttogeschossfläche für den geförderten Wohnungsbau zu errichten oder alternativ der Stadt Düren 30 Prozent der Nettobaulandfläche zu veräußern. „Nach jetziger Beschlusslage scheint es Spielraum zu geben, für was die Stadt Düren die angekauften Flächen nutzen wird. ‚Junge Familien, Seniorenwohnen, experimentelle Wohnformen oder ähnliches‘ sind einer Aufzählung in ihrem sogenannten 8-Punkte-Plan zu entnehmen, allein über die abschließenden Miethöhen in diesen Neubauten sagt dies nichts. Wir werden das Handeln der Stadt in den kommenden Jahren beobachten und prüfen, wie viel Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen tatsächlich geschaffen wird“, erklärt York Sommereisen, Geschäftsführer von IN VIA Düren-Jülich. „Gleichzeitig darf geförderter Wohnraum nicht gleichgesetzt werden mit Wohnraum für Menschen im Sozialleistungsbezug. Beispielsweise bekommt eine Einzelstehende Person im Bürgergeldbezug nur eine Wohnung mit einem Quadratmeterpreis in Höhe von bis zu 5,59 Euro bezahlt (Familie mit drei Personen: 5,12 Euro). Wird eine Wohnung im geförderten Wohnungsbau gebaut, darf eine Miete bis 6 Euro je Quadratmeter kosten, somit wird eine große Personengruppe von vorneherein ausgeschlossen. Dass dies nicht passiert, darauf muss die Stadt Düren achten“, erklärt Lars Ochsenbruch, von der Beratungsstelle Arbeit in Düren mit Nachdruck.
Die Mitglieder des Bündnisses für gutes Wohnen im Kreis Düren sind die Beratungsstelle Arbeit Düren, der DGB-Kreisverband Düren-Jülich, die Evangelische Gemeinde zu Düren, IN VIA Düren-Jülich und die Regionale Armutskonferenz Düren.
Foto: Vera Schellberg (ev. Gemeinde, Dagmar Becker (RAK), Ludger Bentlage (DGB, Mit- glied Kreisverband Düren-Jülich), York Sommereisen (IN VIA), Ann-Katrin Steibert (DGB)