Mobilität bedeutet persönliche Freiheit. Gerade als Jugendlicher will und kann man nicht immer auf die Eltern zurückgreifen, um von A nach B zu kommen. Vor allem im ländlichen Raum, ist der Weg zur Schule, zur Ausbildungsstelle oder zu Freunden auf mit einem eigenen fahrbaren Untersatz leichter zu bewältigen. Aber auch in der Stadt können die Wege lang und die Anbindung nicht immer passend sein.
Natürlich bleiben Ausbildung und Führerscheinprüfung Voraussetzung – denn freie Fahrt heiße auch immer sichere Fahrt – in jedem Alter, heißt es in der Pressemitteilung. Die Regelung gilt seit Freitag, 31. Januar.
Für die Fahrerlaubnisklasse AM für leichte Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h, den sogenannten Moped-Führerschein, galt bislang bundesweit das Mindestalter von 16 Jahren. Daher hat der Bund den Ländern Ende 2019 die Möglichkeit eingeräumt, das Mindestalter von 16 auf 15 Jahre zu senken. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes konnten die Länder nun selbst über eigene Rechtsverordnungen das Mindestalter heruntersetzen.