Fahrräder, Schmuck, Armbanduhren, Spielzeug und Handys – ab Donnerstag, dem 4. Mai, versteigert die Stadt Düren im Internet Fundsachen, die nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nicht von ihren Besitzerinnen oder Besitzern abgeholt wurden. Die Online-Versteigerung läuft zehn Tage „rund um die Uhr“.
Die Auktion findet in diesem Jahr zum 17. Mal über das Internet unter www.dueren.de, www.e-fund.eu und www.sonderauktionen.net statt. Startschuss ist am 4. Mai um 19 Uhr, die Versteigerung endet am 13. Mai, ebenfalls um 19 Uhr. Die Fundsachen können ab sofort in einer Vorschau betrachtet werden.
Dabei folgt die Online-Versteigerung dem Prinzip einer Rückwärtsauktion, auch Count-Down-Aktion genannt. Sie startet zu einem festgelegten Zeitpunkt, der in der Vorschau zu jedem angebotenen Artikel dargestellt wird. Es gibt jeweils einen Start- und einen Mindestverkaufspreis, über die Laufzeit der Auktion fällt der Kaufpreis des Artikels in regelmäßigen Abständen vom Startpreis bis zum Mindestverkaufspreis.
Ein Bieter oder eine Bieterin kann den Artikel zum jeweils aktuell angezeigten Kaufpreis direkt erwerben, dann wird die Auktion beendet. Es können aber auch eigene Gebote abgegeben werden, also Wunschpreise festgelegt werden. Bestehende Gebote können durch Gebote anderer Bieter überboten werden. Ein neues Gebot muss mindestens zehn Cent über dem aktuellen Höchstgebot liegen. Erreicht der fallende Kaufpreis das Höchstgebot, erfolgt automatisch der Zuschlag an die Höchstbietende oder den Höchstbietenden.
Eine Auktion ist beendet, wenn ein Bieter zum aktuellen Preis zuschlägt, der aktuelle Preis das höchste Gebot erreicht hat oder der Mindestverkaufspreis nicht erreicht wird. Ein abgegebenes Gebot eines Bieters ist ein Gebot auf Erteilung des Zuschlags. Er ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt. Ein abgegebenes Gebot kann nicht widerrufen oder gelöscht werden. Im Übrigen wird auf die AGB verwiesen, die unter den oben angegebenen Internetadressen eingesehen werden können.
Bei der Auktion werden Fundsachen angeboten, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgelaufen ist. Die Eigentümer der Fundgegenstände wurden durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Düren aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens zum 3. Mai bei der Stadt Düren, Bürgerbüro, Fundbüro anzumelden. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr geltend gemacht werden.
Zu beachten ist, dass, wie bei herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fundsachen, die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigungen geprüft werden. Es wird weder eine Garantie noch Gewährleistung gegeben. Ein Umtausch ist ebenfalls nicht möglich.
Die Artikel können nach vorheriger Überweisung an die Firma GMS und Terminvereinbarung beim Fundbüro der Stadt Düren abgeholt werden. Beim Versand von mehreren Artikeln der Stadt Düren entstehen, soweit der Warenwert von 500 Euro nicht überschritten wird, nur einmalige Versandkosten.