Denn bei jedem Abriss von Gebäuden müssen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden, insbesondere die des Abfall- und Bodenschutz- sowie die des Naturschutzrechtes. Das Umweltamt stellt dazu auf der Homepage des Kreises Düren umfangreiche Informationen und Vordrucke zur Verfügung. Fragen beantwortet Claudia Schiewe unter der Rufnummer 02421/22-2664.
Seit Inkrafttreten der Bauordnung 2018 bedarf es in NRW nur noch in einigen Fällen – etwa beim Abbruch von nicht freistehenden Gebäuden – einer Anzeige an die Bauaufsichtsbehörde.