Der Neubau von Mietwohnungen wird mit Darlehen von 1550 bis 1780 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gefördert. Darüber hinaus gibt es Zusatzdarlehen für kleine Wohnungen und den Einbau eines Aufzuges. Die Darlehen haben eine Zinsbindung von 20 oder 25 Jahren. Je nach Kommune sind sie bis zum zehnten Jahr zinslos und ab dem elften Jahr mit 0,5 Prozent zu verzinsen. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag ist auf 0,5 Prozent festgesetzt. Die Tilgung beträgt 1 , wobei bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre möglich sind. Darüber hinaus wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme ein Tilgungsnachlass von 15 Prozent gewährt.
Auch die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung erfährt eine deutliche Aufwertung. Bei der Modernisierungsförderung steht die barrierefreie und energetische Aufwertung von Einfamilienhäuser und Mietwohnungen im Vordergrund.
Weitere Informationen gibt im Kreishaus Düren im Amt für Bauordnung und Wohnungswesen unter den Rufnummern 02421/ 22 -2711 oder 22- 2714.