Start Nachrichten Region 2,1 Millionen Menschen auf Nothilfe angewiesen

2,1 Millionen Menschen auf Nothilfe angewiesen

Konflikt führt zu einer schweren humanitären Krise: Mehr als 420.000 Menschen sind bereits vertrieben. Bistum Aachen und Caritas rufen zu Kollekten und Gebet für die Menschen in Gaza auf.

49
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Das Bistum Aachen und der Caritasverband für das Bistum Aachen rufen zu Kollekten und Spenden für die vom kriegerischen Konflikt im Gaza-Streifen Betroffenen auf. „Der Konflikt hat im Gaza-Streifen zu einer schweren humanitären Krise geführt“, schreiben Generalvikar Andreas Frick und Diözesancaritasdirektor Stephan Jentgens.

In einem Brief an Kirchengemeinden, Ordensgemeinschaften und karitative Einrichtungen im Bistum beschreiben sie die verheerenden Auswirkungen der terroristischen Angriffe der Hamas am 7. Oktober und der am Tag darauffolgenden Kriegserklärung Israels: „Öffentliche Infrastrukturen wurden großflächig beschädigt oder zerstört. Auch die Strom- und Wasserversorgung sowie Lieferkorridore für Nahrung wurden abgeschnitten.“ Mehr als 420.000 Menschen seien bereits vertrieben, Verletzte vor Ort könnten weder fliehen noch angemessen behandelt werden. „Insgesamt sind 2,1 Millionen Menschen auf Nothilfe angewiesen und von internationaler Soforthilfe abhängig“, so Frick und Jentgens weiter.

- Anzeige -

Sie bitten für die Opfer des Nahost-Konfliktes zu beten. Darüber hinaus bitten sie um Spenden. Caritas international, das Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, arbeite bereits mit Partnern verschiedener Hilfsprojekte zusammen: Unter den katastrophalen Bedingungen laufe die Arbeit mit Babys, Kindern und Menschen mit Behinderung weiter. Die Nothilfe für die Bevölkerung im Gaza-Streifen sei aufgebaut. Diese sowie die Hilfsprojekte seien in den palästinensischen Autonomiegebieten angesiedelt. „In der Unterstützung humanitärer Arbeit helfen wir allen Menschen in Not – ungeachtet ihrer Herkunft, Religion oder Überzeugung“, betonen Frick und Jentgens.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here