65 Verstöße unterschiedlichster Art wurden geahndet werden. Allein 21 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden gefertigt, weil Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzten. Auch ein Radfahrer wurde mit Handy in der Hand gestoppt, ihm wurde ein Verwarngeld angeboten. 23 sogenannte Gurtverstöße registrierten die Ordnungshüter im Laufe des Tages. Für zwei Autofahrer endete die Fahrt an der Kontrollstelle der B 56, da sie nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis waren. Darüber hinaus wurden einige Verwarngelder wegen mangelhafter Sicherung von Ladung erhoben.
Wie man Kinder richtig im Fahrzeug sichert, war einigen erwachsenen Verantwortlichen scheinbar nicht bewusst. Über das korrekte Anlegen eines Sicherheitsgurtes in Verbindung mit der Nutzung einer sogenannten Sitzerhöhung, die bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres oder einer Körpergröße von 150 cm vorgeschrieben ist, informierten die Beamten mehrfach am gestrigen Tag. Wichtig ist, dass sich der Gurt beim Kind nicht zu hoch über den Halsbereich erstreckt, sondern tatsächlich schräg über den Brustkorb geführt wird. Nur so kann im Fall einer starken Bremsung oder gar eines Aufpralls, die optimale Wirkung des Rückhaltesystems zum Tragen kommen. Sofern Gurte in der Höhe verstellbar sind (meist an der B-Säule im Fahrzeug), sollte diese Möglichkeit genutzt werden.
Eine erfreuliche Bilanz konnten die Beamtinnen und Beamte allerdings ziehen: bei keiner der kontrollierten Personen wurde der Konsum von Alkohol oder Betäubungsmitteln festgestellt.