Aufgabe der Schöffinnen und Schöffen ist es, als Laienrichter neben dem hauptamtlichen Richter Recht zu sprechen. Eine Schöffin oder ein Schöffe muss keine juristische Vorbildung haben. Allerdings verlangt das verantwortungsvolle Schöffenamt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung.
Ferner müssen Schöffinnen und Schöffen die deutsche Staatsangehörigkeit haben, mindestens 25 Jahre alt, nicht älter als 70 Jahre sein und im Stadtgebiet der Stadt Jülich ihren Wohnsitz haben. Außerdem müssen sie gesetzlich in der Lage sein, ein öffentliches Amt zu bekleiden. Bis zum 30.Juni müssen Vorschlagslisten für die Schöffenwahl erstellt werden. Über die Aufnahme in diese Vorschlagsliste entscheidet der Rat der Stadt Jülich. Hierzu bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates der Stadt Jülich, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates. In dieser Vorschlagsliste sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen Berücksichtigung finden.
Beim Amtsgericht Jülich tritt im Herbst 2018 ein Ausschuss zusammen, der die Schöffinnen und Schöffen aus den Vorschlagslisten wählt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 15.05.2018 bei der Stadtverwaltung Jülich, Ordnungsamt, Zimmer 8, schriftlich oder persönlich zu bewerben.
Das für die Bewerbung erforderliche Formular können Sie an o.g. Stelle erhalten oder über die Internetseite www.schoeffen-nrw.de herunterladen.
Folgende Angaben sind erforderlich: Vor- und Zuname, Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet, Geburtstag und –ort, Beruf (bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereiches), Anschrift.
Für Rückfragen steht Frau Berens, Ordnungsamt Stadt Jülich, Zimmer 8, Tel.: (02461) 63-309 gerne zur Verfügung.