Sowohl bei der planmäßigen als auch bei der bedarfsorientierten Reinigung der Gullys im Stadtgebiet Jülich zeigt sich immer wieder, dass die Straßenabläufe zur Abfallentsorgung genutzt werden. So finden sich neben Restmüll auch Rückstände von Baumaterialien aller Art, wie Mörtel- und Farbreste sowie Essensreste, insbesondere Fette. Auch das Einkehren von Laub in die Rostanlagen ist häufig zu beobachten. Diese unsachgemäße Nutzung hat erhebliche negative Auswirkungen.
Durch feste Abfallstoffe können sich die Einsatzeimer und Ablaufroste so zusetzen, dass nur noch wenig bis kein Oberflächenwasser abfließen kann. Die Folge einer eingeschränkt funktionierenden Oberflächenwasserbeseitigung sind Überflutungen von Aliegergrundstücken.
Flüssige Abfallstoffe, die entweder nach Abkühlung (Frittierfette) oder einer kurzen Zeitspanne (Mörtel) erhärten, verstopfen die Zulaufleitungen, die nur mit erheblichen Aufwendungen wieder beseitigt werden können. Daneben bieten Essensreste in der Kanalisation die geeignete Grundlage für eine Rattenpopulation.
Die Abfallentsorgung über Straßenabläufe birgt neben den betrieblichen Problemen auch strafrechtliche Aspekte. In Straßen, die im Trennsystem (zwei Kanäle) entwässern, wird das Niederschlagswasser über einen Regenwasserkanal direkt in ein Gewässer eingeleitet. So kann Abwasser, das in einen Straßenablauf geschüttet wird, direkt in ein Gewässer gelangen. Damit ist der Straftatbestand nach § 324 Strafgesetzbuch (StGB), eine Gewässerverunreinigung, erfüllt.
In Straßenabläufe gehören auf keinen Fall:
• Laub, Kehrgut
• Müll
• Abwasser, der berühmte Putzeimer
• Essensreste, teils mit Plastiktellern
• Bauabfälle, Mörtelreste, Reste der Wandfarbe
• Zigarettenkippen und -schachteln
• Hundekotbeutel, gefüllt
Es wird um Beachtung gebeten, damit die Straßenentwässerung problemlos funktionieren kann.