§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Jetzt bietet Museumsleiter Marcell Perse eine Führung durch die Ausstellung „100 Jahre Sehnsucht. Düsseldorfer Landschaftsmalerei 1825-1925“ an. Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 9....
Was und wen versteht man in Zukunft als „Orte von Kirche“ im Pastoralen Raum? Wie wollen Gläubige gemeinsam katholische Kirche im Netzwerk des Raums...
Was kann ich, was interessiert mich, in welche Richtung soll es gehen? Mit solchen und ähnlichen Fragen, die berufliche Zukunft betreffend, sehen sich Ralf...