Das Stadtarchiv bleibt kommende Woche geschlossen, weil vom 20. bis 24. November geräumt wird. „Wir schaffen Platz für Neues“, heißt es in der Begründung. Ab dem 27. November ist wie gewohnt geöffnet.
§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
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