Stadtverwaltung Jülich wird wegen Personalversammlung geschlossen. Ab 13 Uhr am Dienstag, 17. Dezember, treffen sich die Mitarbeitende aller Dienststellen. Die Türen des Rathauses bleiben aus diesem Anlass zu.
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§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
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