Das Wahlamt der Stadt Jülich weist darauf hin, dass die Erteilung von Wählbarkeitsbescheinigungen und Wahlrechtsbescheinigungen für Unterstützungsunterschriften zur Neuwahl des 21. Deutschen Bundestag auch während Weihnachten und zum Jahreswechsel wie folgt möglich sind. Die regulären werktägliche Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.
An Heiligabend bis zum 27. Dezember sowie an Silvester und Neujahr bleibt das Amt – wie die gesamte Stadtverwaltung – geschlossen bleibt. Für nicht aufschiebbare Fragestellungen ist an Heiligabend und Silvester jeweils von 9 bis 12 Uhr eine Notfallerreichbarkeit per Emailkontakt eingerichtet. Hierzu steht die Mailadresse [email protected] zur Verfügung,
Wählbarkeitsbescheinigungen können jederzeit per Email beantragt werden. Auf Wunsch werden diese postalisch zugesandt.
Aufgrund der verkürzten Fristen wird das Wahlamt zusätzlich zur regulären werktäglichen Öffnung am Samstag, den 11. Januar 2025 von 9 bis 12 Uhr geöffnet sein. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Terminvereinbarung außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten.
Unterstützungsunterschriften können sowohl postalisch als auch persönlich zur Prüfung beim Wahlamt abgeben werden. Hierzu muss für die persönliche Abgabe vorher ein Termin vereinbart werden. „Gerne senden wir die geprüften Unterstützungsunterschriften für Landeslisten kostenlos an die entsprechende Partei zurück. Teilen Sie uns hierzu bitte die Anschrift mit“, heißt es von Amts wegen.