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Öffnungszeiten an den Feiertagen…

… sowie Erreichbarkeit der Bereitschaftsdienste

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Foto: Archiv
Das Jülicher Rathaus Foto: Archiv
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Die Stadtverwaltung Jülich ist von Heiligabend, 24., bis 2. Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember, einschließlich sowie Silvester, 31. Dezember, und Neujahr, 1. Januar 2020, geschlossen. Am Freitag, 27., und Montag, 30. Dezember, gelten die regulären Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Jülich.

Aufgrund einer großzügigen Urlaubsregelung, bis hin zum Notdienst, können jedoch nicht alle Dienstleistungen vollumfänglich angeboten werden. Dennoch stehen für dringliche Angelegenheiten in allen Bereichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung, um Anliegen entgegen zu nehmen.

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Mit längeren Wartezeiten ist insbesondere im Bürgerbüro zu rechnen. Daher wird gebeten, ob an diesen Tagen ein Amtsbesuch notwendig ist oder und gegebenenfalls zu einem anderen Zeitpunkt melde- und passrechtliche Angelegenheiten zu klären sind. Darüber hinaus wird auf die Möglichkeit der Terminvereinbarung unter www.juelich.de/buergerbuero verwiesen.

Ausnahme:
Das Standesamt der Stadt Jülich wird vom 27. Dezember 2019 bis 3. Januar 2020 nur Beurkundungen von Sterbefällen vornehmen sowie bereits terminierte Trauungen vollziehen. Für alle weiteren Belange des Personenstandswesens steht das Standesamt ab Dreikönige, 6. Januar 2020 gerne wieder zur Verfügung.

Das Stadtarchiv ist ab Heiligabend, 24. Dezember 2019, bis einschließlich 6. Januar 2020 geschlossen. Ab Dienstag, 7. Januar 2020, ist das Stadtarchiv wieder zu den regulären Zeiten geöffnet.

Die Stadtbücherei ist bis einschließlich Samstag, 21. Dezember, zu den regulären Zeiten geöffnet, bleibt aber von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Dreikönige, 6. Januar 2020, geschlossen. Die regulären Öffnungszeiten gelten wieder am 7. Januar 2020.

Die Türen der Volkshochschule Jülicher Land bleiben vom 23. Dezember bis einschließlich 3. Januar 2020 geschlossen.

Das Museum Zitadelle ist zwischen Heiligabend und Neujahr lediglich am 2. Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember, zwischen 11 und 17 Uhr, sowie am 28. Dezember zwischen 14 und 17 Uhr und 29. Dezember zwischen 11 und 17 Uhr für Besucher geöffnet. Reguläre Öffnungszeiten gelten wieder ab 2. Januar 2020.

Bereitschaftsdienste:
Für Notfälle ist der städtische Bauhof am Freitag, 27. Dezember, von 8 bis 12 Uhr und am Montag, 30. Dezember, von 8 bis 15 Uhr, unter der Ruf-Nr. 02461 / 93-6410 erreichbar. Ansonsten ist der Bereitschaftsdienst des städtischen Bauhofes (insbesondere für Kanal- und Straßenschäden) über die Feuerwache Jülich (Rufnummer: 02461/8057770) erreichbar, ebenso der Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes.

In sonstigen dringenden Fällen nimmt die Feuerwache Jülich (02461/8057770) beziehungsweise die Polizei unter der Rufnummer 02461/6270 oder der Notrufnummer 110 Anliegen entgegen.


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