Der Rat der Stadt Jülich hat die Verwaltung in seiner letzten Sitzung 2022 im Dezembermit der Aufstellung der Denkmalbereichssatzung der Stadt Jülich beauftragt. Konkret geht es um den Denkmalbereich Nr. 1 „Renaissance-Stadtgrundriss mit Befestigungswerken und Wallanlagen“. Teil des Aufstellungsverfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit, wie mit der amtlichen Bekanntmachung der Stadt Jülich vom 23.12.2022 bereits angekündigt.
Ab Montag, 23. Januar, bis einschließlich 28. Februar besteht Gelegenheit, den Satzungsentwurf mit allen dazugehörigen Unterlagen einzusehen und sich gegebenenfalls dazu zu äußern. Einzusehen ist der Entwurf der Denkmalbereichssatzung zum einen bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, im Nebengebäude Raum 210) während der Dienststunden montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und zusätzlich montags bis mittwochs auch 14 bis 15.30 Uhr. Donnerstags besteht nachmittags von 14 bis 16.30 Uhr die Möglichkeit zur Einsicht.
Zusätzlich haben Interessierte die Möglichkeit, die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum online aufzurufen auf der städtischen Homepage unter https://www.juelich.de/beteiligung oder auf dem Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen.
Ideen und Anregungen zum Satzungsentwurf können dann bis Dienstag, 28. Februar, bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können diese auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63-485), E-Mail ([email protected] bzw. [email protected]) oder über die o. g. Online-Angebote eingereicht werden.