Start Nachrichten Rathaus Mehr Azubis für Jülich

Mehr Azubis für Jülich

102
0
TEILEN
Abb: Stadt Jülich
- Anzeige -

Die Stadtverwaltung Jülich ist Ausbildungsbetrieb und muss es auch sein, wie in der jüngsten Mitteilung in der Vorlage für den Hauptausschuss zu lesen war. Durch anstehenden Personalabgänge, Personalfluktuation und den zu erwartenden demographischen Wandel sei es weiterhin erforderlich, kontinuierlich auszubilden, um den zukünftigen Personalbedarf decken zu können.

Für 2025 würde es – bei dreijähriger Ausbildungszeit – voraussichtlich reichen, wenn vier Ausbildungsplätze angeboten würden. Vier Ausbildungsplätze wurden bereits in den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt.Zwei sind dabei im Bereich des mittleren und zwei im gehobenen Dienst vorgesehen. „Wahrscheinlich ist dann auch eine dauerhafte Übernahme möglich“, heißt es in der Vorlage. Ein Übernahmeversprechen würde es wie in der Vergangenheit nicht gegeben. Bei bestandener Prüfung besteht für die Auszubildenden im Bereich der Tariflich Beschäftigten bei entsprechendem Bedarf der Anspruch auf eine einjährige Übernahme, es sei denn, dass personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe dagegen sprechen.

- Anzeige -

Eine endgültige Entscheidung bezüglich der Anzahl der Ausbildungsplätze sei erst Ende 2024 erforderlich. Die dann absehbaren Personalabgänge, das Ergebnis des Personalauswahlverfahrens (des qualifizierten Online-Testverfahrens des Studieninstitutes Aachen in Zusammenarbeit mit dem gevainstitut sowie eigenes Personalauswahlverfahren) und die dann aktuelle Haushaltslage können zu diesem Zeitpunkt in die abschließende Entscheidung einbezogen werden.

„Mit ihren aktuell rund 430 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bildet die Stadt Jülich ein starkes Team und eine der größten und modernsten Stadtverwaltungen im Kreis Düren. Wir bieten umfangreiche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten, krisensichere Arbeitsplätze bei verlässlichem Einkommen und sind eine offene und tolerante Verwaltung mit einer ‚bunten‘ und vielseitigen Belegschaft“, so Thorsten Jörres, der beim Haupt- und Personalamt der Stadt Jülich arbeitet, weiter.

Gesucht werden junge Menschen, die Interesse an rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen haben, die engagiert und aufgeschlossen gegenüber neuen Herausforderungen sind, die eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung suchen, die Freude am Umgang mit Menschen haben und nicht zuletzt auch einen krisensicheren Arbeitsplatz möchten.

„Wir bilden junge Menschen in den genannten Berufen bei uns aus, und im Anschluss bestehen bei guten Ausbildungsleistungen auch sehr gute Übernahmechancen für eine anschließende Beschäftigung bei der Stadt Jülich“, betont Thorsten Jörres. Über die einzelnen Ausbildungsmöglichkeiten und auch über ein duales Studium kann man sich auf der Homepage der Stadt Jülich oder bei Thorsten Jörres direkt informieren.

Die Ausbildungsplätze (Studienplatz Bachelor of Laws und Verwaltungsfachangestellte / -r) sind im April/Mai 2024 ausgeschrieben, um am Auswahlverfahren des Studieninstitutes Aachen teilnehmen zu können.

TEILEN
Vorheriger ArtikelKeine Ersatzpflanzung, aber neue Wege
Nächster Artikel180-Grad-Wende?
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here