Die Badestelle am Barmener See ist nach wie vor gesperrt, da die Umsetzung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung unter den dort gegebenen Rahmenbedingungen und mit dem vorhandenen Personal nicht möglich ist. Auch nach eingehender Prüfung sieht die Stadt Jülich nach wie vor keine Möglichkeit, die Badestelle zu öffnen. In Teilen der Bevölkerung führt diese Entscheidung zu Unmut. „Die Stadt Jülich hat für diese Reaktionen – gerade in der Ferienzeit – durchaus Verständnis“, heißt es in der Pressemitteilung.
Ein Bürger aus Jülich hat nun Klage gegen die Sperrung der Badestelle beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Die Stadt Jülich geht davon aus, dass die, im Übrigen in Übereinstimmung mit der Kommunalaufsicht (Kreis Düren), vorgenommene Schließung der offenen Badestelle in Barmen vom Verwaltungsgericht Aachen bestätigt wird. Über die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wird die Stadt Jülich umgehend informieren.