Für Bereiche, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko durch das brauchtumsbedingte Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen erwartet wird, können Kommunen laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW strengere Regeln für die Karnevalstage zwischen Weiberfastnacht und Veilchendienstag durch Einrichtung einer sogenannten „gesicherten Brauchtumszone“ festlegen. „Die Jülicher Karnevalisten sind mit der Situation bisher sehr verantwortungsbewusst umgegangen,“ sagt Bürgermeister Axel Fuchs „ich sehe daher keine Notwendigkeit, die Corona-Regeln für die Karnevalstage zusätzlich zu verschärfen.“ Die Einrichtung einer „gesicherten Brauchtumszone“ wäre unter Berücksichtigung der Gesamtsituation deshalb unverhältnismäßig. Sie wird daher in Jülich nicht ausgewiesen.
Auch an den jecken Tagen gelten die normalen Corona-Regeln. So bleibt beispielsweise die Ausnahmeregelung, dass Personen mit Auffrischungsimpfung bei 2Gplus keinen zusätzlichen Test benötigen bestehen. Innerhalb einer gesicherten Brauchtumszone wäre der zusätzliche Test auch für diese Personen Pflicht.
Für die Gastronomie – innen und außen – gilt in Jülich also weiterhin 2Gplus als Zugangsbeschränkung. Nachzuweisen ist die vollständige Impfung oder Genesung jeweils mit zusätzlichem negativem Test. Diese zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die geboostert sind oder deren Impfung zwischen 15 und 90 Tagen zurückligt, sowie für frisch Genese, – vor PCR-Test vor 29-90 Tagen. In Innenräumen gilt dabei Maskenpflicht, außer am Sitz- oder Stehplatz.
Auch für Karnevalsveranstaltungen gilt in Innenräumen 2Gplus, im Freien 2G.
Untersagt sind – mit oder ohne gesicherte Brauchtumszone – der Betrieb von Clubs und Diskotheken sowie vergleichbare Veranstaltungen, wie öffentliche oder private Tanz- und Diskopartys und ähnliches.
„Unter Beachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen und mit der gebotenen Eigenverantwortung wünscht die Stadtverwaltung allen Jecken viel Spaß an den Karnevalstagen“, heißt es in der Pressemitteilung.