Am 23.Februar findet die Bundestagswahl statt. Die entsprechenden Wahlbenachrichtigungen wurden in den letzten Tagen in der Stadt Jülich zugestellt. Wer am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann, kann Briefwahl beantragen. Von dieser Möglichkeit haben in den letzten Wochen bereits viele Wahlberechtigte Gebrauch gemacht. Bislang konnten jedoch noch keine Briefwahlunterlagen verschickt werden, da auf Grund der bei dieser Bundestagswahl verkürzten Fristen noch keine Stimmzettel verfügbar waren.
Diese sind nunmehr gedruckt und sollen der Stadt Jülich in Kürze vorliegen. Das Wahlbüro wird deshalb ab Montag, den 10. Februar zu folgenden Zeiten geöffnet sein: Von montags bis mittwochs von 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr, donnerstags von 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr und freitags von 8 – 12 Uhr.
Das Wahlbüro befindet sich im Kleinen Sitzungssaal im 1. OG des Neuen Rathauses. Dort können Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort die Briefwahl ausüben. Dafür ist ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) nötig und möglichst auch die Wahlbenachrichtigung.
Die Stadt bittet darum, unbedingt Folgendes zu beachten:
Wenn Sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, werden Ihnen die Unterlagen in den nächsten Tagen zugeschickt. Eine persönliche Abholung ist in diesen Fällen nicht mehr möglich.
Die Briefwahl kann bis Freitag, den 21. Februar um 18 Uhr beantragt werden. Bis Samstag, den 22. Februar um 15 Uhr können Wahlberechtigte geltend machen, dass die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind. In diesem Fall wird der erteilte Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer Wahlschein mit den neuen Briefwahlunterlagen ausgestellt.
In allen Fällen ist zu beachten, dass die Wahlbriefe am Wahltag bis spätestens 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein müssen. Später eingehende Wahlbriefe werden zur Wahl nicht zugelassen.
Sonst noch wichtig zu wissen.