Start Nachrichten Rathaus Haus-, Straßen- und Friedhofssammlung 2021

Haus-, Straßen- und Friedhofssammlung 2021

Seit 1. bis zum 30. November ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. zur Haus-, Straßen- und Friedhofssammlung 2021 unterwegs.

89
0
TEILEN
Foto: Alexander Vollmer / Pixabay
- Anzeige -

Der 1919 ins Leben gerufene Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. erhält 2,8 Millionen Kriegsgräber auf 832 Kriegsgräberstätten in 45 Ländern Europas und in Nordafrika. Seit dem Zerfall der Sowjetunion 1991 wurden die Gebeine von über 900.000 Kriegstoten in Ost-, Mittel- und Südosteuropa lokalisiert, exhumiert, zu einem Drittel identifiziert und auf Dutzenden von großen Sammelfriedhöfen des Volksbunds eingebettet.

Wir erhalten die Kriegsgräber
• zur Erinnerung an die Kriegstoten,
• als Mahnung für die Lebenden,
• als friedenspädagogische Lernorte für nachfolgende Generationen und
• als Aufforderung zu Frieden, Versöhnung und Völkerverständigung.

- Anzeige -

Gräberdokumentation
Die Wahrscheinlichkeit, das Kriegsgrab von Angehörigen in Erfahrung zu bringen, ist mehr als 70 Jahre nach Kriegsende so groß wie nie zuvor. Die Kriegsgrablagen sind im Grabnachforschungssystem „Gräbersuche online“ verzeichnet. Nach dem Aufruf der Homepage www.volksbund.de und dem Anklicken des Links „Gräbersuche online“ können Sie mit Hilfe einer Suchmaske individuelle Kriegsgrablagen recherchieren.
Bitte helfen Sie uns, der Bevölkerung die Möglichkeit der Schicksalsklärung von Kriegstoten mit Hilfe von „Gräbersuche online“ bekannt zu machen!

Schul-, Jugend- und Bildungsarbeit
Seit 1953 betreibt der Volksbund eine intensive Schul-, Jugend- und Bildungsarbeit. In jährlich ca. 60 Workcamps in West- und Osteuropa und fünf stationären Jugendbegegnungsstätten in unmittelbarer Nachbarschaft von großen Gräberfeldern in Belgien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden fördert er die internationale Begegnung und die historisch-politische Bildung junger Menschen.
Bitte fördern Sie die Schul-, Jugend- und Bildungsarbeit des Volksbundes, um Frieden, Versöhnung und Völkerverständigung in die Zukunft zu tragen!

Haus-, Straßen- und Friedhofsammlung
Kriegstote haben aufgrund völkerrechtlicher Bestimmungen ein dauerndes Ruherecht. Im Gegensatz zu den Commonwealth-Staaten, unseren europäischen Nachbarn oder den USA wird die Kriegsgräberfürsorge in der Bundesrepublik Deutschland durch einen gemeinnützigen Verein sichergestellt. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. finanziert seine Arbeit ganz überwiegend aus den Beiträgen seiner Mitglieder, Erbschaften von Nachlassgebern und Spenden aus der Bevölkerung. Die Spendeneinnahmen aus der Haus-, Straßen- und Friedhofsammlung bilden eine wesentliche Säule zur Finanzierung der Verbandsarbeit!
Durch die Unterstützung der Sammlung leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Zukunftssicherung der Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Ehrenamtliche Sammler sind seit dem 1. November im Jülicher Stadtgebiet unterwegs. Die Aufforderung der Stadt. „Bitte unterstützen Sie die Arbeit des Volksbundes mit Ihrer Spende!
Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Sammler ausgerüstet mit Mundschutz und Desinfektionsmitteln.“

Weitere Informationen auf www.volksbund.de

TEILEN
Vorheriger ArtikelDie aktuellen Corona-Zahlen
Nächster ArtikelAusbau für E-Mobilität
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here